Berater im Lohnsteuerhilfeverein:
Qualifikation und Voraussetzungen

Im Steuerring können Sie sich sowohl im Haupt- als auch im Nebenberuf individuell entwickeln und selbstbestimmt arbeiten. Allerdings brauchen Sie das entsprechende Rüstzeug für diese Aufgabe. Neben der fachlichen Qualifikation gibt es einige persönliche und materielle Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen.

Fachliche Qualifikation

Es ist im Steuerberatungsgesetz (§ 23 Absatz 3) geregelt, wer als Beratungsstellenleiter bei einem Lohnsteuerhilfeverein tätig sein darf.

Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn Sie Steuerberater oder Rechtsanwalt sind – oder wenn Sie insgesamt drei Jahre mindestens 16 Wochenstunden im Bereich der Einkommensteuer tätig waren, beispielsweise als:

Steuerfachangestellte/r
Steuerfachangestellte/r
Steuersachbearbeiter/in
Steuersachbearbeiter/in
Steuerfachwirt/in
Steuerfachwirt/in
Steuerfachgehilfe/-gehilfin
Steuerfachgehilfe/-gehilfin
Ausgebildete/r Kaufmann/-frau
Ausgebildete/r Kaufmann/-frau
Betriebswirt/in
Betriebswirt/in
Bilanzbuchhalter/in
Bilanzbuchhalter/in
Diplom-Finanzwirt/in
Diplom-Finanzwirt/in

Fehlende Praxis?

Sie können den dreijährigen Praxisnachweis nicht vollständig erbringen? Dann sollten wir trotzdem miteinander reden. Gelegentlich kann die notwendige Arbeitserfahrung in einer bestehenden Steuerring-Beratungsstelle gesammelt werden.

Persönliche Qualifikationen

  • Freude am Umgang mit dem Steuerrecht, nicht nur mit Zahlen
  • gutes Verständnis für steuerliche Sachverhalte und Problemstellungen
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit für eine aktive Ansprache der Mitglieder
  • unternehmerisches Denken und Gespür für Selbstvermarktung
  • strukturierte, eigenverantwortliche und zielorientierte Arbeitsweise
  • Lernbereitschaft, denn das Steuerrecht ändert sich regelmäßig
  • Engagement und Identifikation mit dem sozialen Kern des Vereins
  • routinierte Nutzung von Computern, gängigen Programmen und IT

Materielle Voraussetzungen

  • separater Raum für die Beratungsgespräche
  • entsprechende Möbel, wie Schreibtisch, Bürostühle und ggf. abschließbarer Schrank für die Mitgliedsakten
  • technische Ausstattung mit Computer und Telefon-/Internetanschluss
  • Fachliteratur, wie Gesetzestexte und Richtlinien

Häufige Fragen

Sie haben noch weitere Fragen rund um die Beratertätigkeit beim Steuerring? Dann schauen Sie auf unsere FAQ-Seite.
 

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Stellenangebote

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Dirk Weber

Dirk Weber

Vorstandsassistent

Mo. - Fr. 08:00 - 17:00 Uhr