Berater im Lohnsteuerhilfeverein:
Qualifikation und Voraussetzungen
Im Steuerring können Sie sich sowohl im Haupt- als auch im Nebenberuf individuell entwickeln und selbstbestimmt arbeiten. Allerdings brauchen Sie das entsprechende Rüstzeug für diese Aufgabe. Neben der fachlichen Qualifikation gibt es einige persönliche und materielle Voraussetzungen, die Sie mitbringen müssen.
Fachliche Qualifikation
Es ist im Steuerberatungsgesetz (§ 23 Absatz 3) geregelt, wer als Beratungsstellenleiter bei einem Lohnsteuerhilfeverein tätig sein darf.
Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn Sie Steuerberater oder Rechtsanwalt sind – oder wenn Sie insgesamt drei Jahre mindestens 16 Wochenstunden im Bereich der Einkommensteuer tätig waren, beispielsweise als:
Fehlende Praxis?
Sie können den dreijährigen Praxisnachweis nicht vollständig erbringen? Dann sollten wir trotzdem miteinander reden. Gelegentlich kann die notwendige Arbeitserfahrung in einer bestehenden Beratungsstelle gesammelt werden.
- steuerfachliche Kompetenz und konstruktive Neugierde
- Freude am Umgang mit dem Steuerrecht, nicht nur mit Zahlen
- Gespür für die Beurteilung steuerlicher Sachverhalte und Problemstellungen
- Kontaktfreude, denn die Mitglieder werden aktiv angesprochen und betreut
- Routine in der Nutzung von Computern, gängigen Programmen und IT
- unternehmerisches Denken und Gespür für Selbstvermarktung
- organisatorisches Geschick
- Engagement und den Willen, etwas zu bewegen (Einsatz für mehr Steuergerechtigkeit)
Materielle Voraussetzungen
- separater Raum für die Beratungsgespräche
- entsprechende Möbel, wie Schreibtisch, Bürostühle und ggf. abschließbarer Schrank für die Mitgliedsakten
- technische Ausstattung mit Computer und Telefon-/Internetanschluss
- Fachliteratur, wie Gesetzestexte und Richtlinien
Häufige Fragen
Sie haben noch weitere Fragen rund um die Beratertätigkeit beim Steuerring? Dann schauen Sie auf unsere FAQ-Seite.
Stellenangebote
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Dirk Weber
Vorstandsassistent